gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not
gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not
Wir freuen uns über jeden Betrag, den Sie uns für unsere Arbeit und für unsere Projekte übergeben und versichern Ihnen, dass das Geld genau dahin kommt, wo es hin gehört!
Wenn Sie für Italien Geld spenden, schreiben Sie bitte “IT” in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.
Wenn Sie für Deutschland bzw. für die Vereinsarbeit Geld spenden, schreiben Sie bitte “DE” in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.
Unsere Kontoverbindung:
Inhaber | pro-canalba e.V. |
Kontonummer | 01 80 60 87 62 |
Bankleitzahl | 494 501 20 |
IBAN Papierformat | DE17 4945 0120 0180 6087 62 |
IBAN elektronisch | DE17494501200180608762 |
Bankname | Sparkasse Herford |
BIC/SWIFT | WLAHDE44XXX |
oder spenden Sie per PayPal |
Spendennachweis mit Spendenquittung
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden
Bitte schicken Sie uns per E-Mail Ihre vollständige Anschrift oder Sie klicken hier, damit wir Ihnen nach Eingang der Spende einen Spendenbeleg (Zuwendungsbestätigung) zusenden können. Alternativ drucken Sie sich unten den vereinfachten Beleg aus.
Spender und Paten mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten laufend nach Spendeneingang einen Beleg per E-Mail von uns. Sollten Sie keine E-Mailadresse haben, senden wir Ihnen diese auch gerne per Post zu.
Spenden steuerlich geltend machen: Das müssen Sie beachten!
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
pro-canalba e. V. ist beim Finanzamt D-32257 Bünde, Steuer Nr.: 310/5855/2352, erneut am 26.03.2021 als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Ihre Spenden an unseren Verein bei der Steuererklärung geltend machen.
Wir senden Ihnen gern ab einer Spendensumme in Höhe von 5 Euro eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung im Sinne §§ 51ff ao verwendet wird.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an pro-canalba e. V. erhalten Sie hier zum Download.
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