gemeinnütziger Tierschutzverein – Hilfe für Hunde in Not

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Wir freuen uns über jeden Betrag, den Sie uns für unsere Arbeit und für unsere Projekte übergeben und versichern Ihnen, dass das Geld genau dahin kommt, wo es hin gehört!

flagge_italien_kleinWenn Sie für Italien Geld spenden, schreiben Sie bitte “IT” in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.

flagge_deutschland_KleinWenn Sie für Deutschland bzw. für die Vereinsarbeit Geld spenden, schreiben Sie bitte “DE” in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder Paypalzahlung.

Unsere Kontoverbindung:

Inhaberpro-canalba e.V.
Kontonummer01 80 60 87 62
Bankleitzahl494 501 20
IBAN PapierformatDE17 4945 0120 0180 6087 62
IBAN elektronischDE17494501200180608762
BanknameSparkasse Herford
BIC/SWIFTWLAHDE44XXX
  
oder spenden Sie per PayPal

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Spendennachweis mit Spendenquittung

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden

          Musterbeleg

Bitte schicken Sie uns per E-Mail Ihre vollständige Anschrift oder Sie klicken hier, damit wir Ihnen nach Eingang der Spende einen Spendenbeleg (Zuwendungsbestätigung) zusenden können. Alternativ drucken Sie sich unten den vereinfachten Beleg aus.

Spender und Paten mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten laufend nach Spendeneingang einen Beleg per E-Mail von uns. Sollten Sie keine E-Mailadresse haben, senden wir Ihnen diese auch gerne per Post zu.

Spenden steuerlich geltend machen: Das müssen Sie beachten!

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

pro-canalba e. V. ist beim Finanzamt D-32257 Bünde, Steuer Nr.: 310/5855/2352, erneut am 26.03.2021 als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Ihre Spenden an unseren Verein bei der Steuererklärung geltend machen.

Wir senden Ihnen gern ab einer Spendensumme in Höhe von 5 Euro eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung im Sinne §§ 51ff ao verwendet wird.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an pro-canalba e. V.  erhalten Sie hier zum Download.

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