Warum wird eine Schutzgebühr erhoben?

Die Schutzgebühren, die wir für unsere Schützlinge ansetzen, entsprechen vielleicht mitunter nicht dem “Marktwert” des jeweiligen Tieres. Der Grund dafür ist, dass wir nämlich nicht nur die jungen, schönen und gesunden Hunde retten, sondern auch solche, die ihr halbes Leben im Tierheim gesessen haben, nachdem sie vorher zum Beispiel als Gebärmaschine herhalten mussten oder mißhandelt wurden. Auch ausgediente Jagdhunde gehören dazu, die unter schlimmsten Verhältnissen ihr Dasein fristen mussten, angeschossen wurden, denen Ohren und Schwänze kupiert wurden. All diese armen Seelen haben auch ein Recht auf ein besseres Leben!

Unsere Italienerin Emelyne ist unbezahlbar und ein wichtiges Mitglied unserer Familie. Fragen Sie mal in unserem Team nach!

Menschen, die sich bisher noch nicht ausreichend über Tierschutz und dem Vermitteln der Tiere informiert haben, glauben vielleicht, dass mit der Erhebung von Schutzgebühren Gewinn erzielt wird. Das ist nicht der Fall! Bei verantwortungsvollem und seriösem Tierschutz, der sich auch der alten und kranken Tiere annimmt, ist genau das Gegenteil der Fall.

Überwiegend kann durch die Schutzgebühren nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten gedeckt werden. Vieles wird aus privater Tasche bezahlt und ohne Spenden wäre Tierschutz in diesem Umfang, wie er heute stattfindet, nicht denkbar.

Tierschutz lebt leider nicht nur von Mitgefühl, Hilfsbereitschaft und Engagement – er ist auch mit immensen Kosten verbunden. Tierarztrechnungen für Bluttests, Medikamente, Impfungen, Futter, z.T. Kastrationen etc. müssen für jeden Hund bezahlt werden, bis er vermittelt werden kann. Viele Hunde sind, wenn sie ins Tierheim kommen, in einem desolaten Zustand. Sie brauchen intensive tierärztliche Betreuung. Bis ein Hund dann endlich in sein endgültiges Zuhause einziehen kann, ist oftmals ein kleines Vermögen in solch eine arme Seele investiert worden.

Die Einnahmen aus den Schutzgebühren sind nach dem Sozialprinzip aufgebaut. Die jungen und gesunden Hunde, für die weniger Ausgaben vor der Vermittlung anfallen, tragen die alten oder kranken Hunde mit.


Unsere Schutzgebühren in der Übersicht:

  • Welpen und Junghunde (bis 12 Monate):
    395,00 Euro* (inkl. 7 % gesetzl. dt. MwSt.)
  • für in Deutschland geborene Welpen
    550,00 €* (inkl. 7% gesetzl. dt. MwSt.)
  • Erwachsene/r Hündin/Rüde (1 – 10 Jahre):
    350,00 Euro* (inkl. 7 % gesetzl. dt. MwSt.)
  • Senioren (ab 10 Jahren) oder chronisch kranke Hunde:
    nach vorheriger Absprache

Für jeden Hund erheben wir zudem

  • eine Transportkostenbeteiligung von 90,00 Euro (inkl. 7 % ges. dt. MwSt.) (außer in Deutschland geborene Hunde)
  • eine Kaution für ein Sicherheitsgeschirr in der Höhe von 30,00 € (dieses Geschirr wird dem Hund beim ´Boarding´ in Italien angepasst und angelegt! Ein Tausch des Geschirrs bei der Übergabe an den jeweiligen Standorten lehnen wir aus Sicherheitsgründen ab! Das Geschirr kann dann wahlweise zurückgesendet und das Geld kann gespendet werden oder wir zahlen an Sie die Kaution sofort zurück! Danke für Ihr Verständnis!) 

* Angaben für Vermittlungen in die Schweiz: Tiere, die im Ausland erworben und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Es ist die Mehrwertsteuer von 7,7 % des Warenwertes bei der zuständigen Stelle zu entrichten. 

►Download Formular Sicherheitsgeschirr◄

Falls ein Hund auf einer Pflegestelle aus der Schweiz stammt, muss der Adoptant/die Adoptantin diese 7,7 % MwSt. an uns zusätzlich zur Schutzgebühr zahlen (bei 395,00 € = plus 30,42 €; bei 350,00 € = plus 26,95 €).


Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Hunde nicht an Personen abgeben, welche die Schutzgebühr nicht aufbringen können. Das Risiko, dass unsere Schützlinge nötigenfalls nicht angemessen medizinisch versorgt werden können oder aus finanzieller Not wieder abgegeben werden müssen, ist unserer Erfahrung nach zu groß. Wir versuchen für unsere Hunde ein stabiles Zuhause zu finden, welches sie nie wieder verlassen müssen.

Da es in der Vergangenheit leider manchmal vorgekommen ist, dass die Schutzgebühr nach Übergabe des Hundes nicht bezahlt wurde, raten viele Tierschutzorganisationen dazu, dass erst nach Abschluss des Schutzvertrags und Überweisung der Schutzgebühr die Übergabe des Hundes erfolgen sollte. Eine Ratenzahlung der Schutzgebühr ist möglich, muss aber im Vorfeld mit uns besprochen werden. Eine Barzahlung bei Übergabe kann in den seltensten Fällen erfolgen, da wir dann auf unser Risiko die Hunde für Sie aus dem Ursprungsland holen. Auch die Zahlung auf ein Treuhandkonto ist möglich, verursacht allerdings ca. 50 € an Mehrkosten für Sie, die Sie selbst direkt an den Notar zahlen.

(Ablauf: Sie zahlen die Schutzgebühr nach Aufforderung eines Notars Ihrer Wahl direkt auf ein Treuhandkonto. Nach Übergabe Ihres Hundes unterschreiben Sie uns, dass der Hund wohlbehalten angekommen ist und geben damit das Geld zur Auszahlung durch den Notar an uns frei.)

Alle vermittelten Tiere helfen ihren Brüdern und Schwestern, die zurückbleiben müssen, ein würdigeres Leben zu führen.

Nach Eingang des von Ihnen unterschriebenen Schutzvertrags und der Schutzgebühr plus der anteiligen Trapogebühren, sowie der Kautionszahlung für das Geschirr, ist der Hund für Sie ´versprochen´.